Dieses Faltblatt wird derzeit nicht in gedruckter Form angeboten, da wir zur Weltstillwoche 2023 die gemeinsam mit der Nationalen Stillförderung entwickelte Broschüre "Stillen im Beruf - Kenne Deine Rechte" stattdessen ins Sortiment aufgenommen haben.
In digitaler Form bieten wir unser Faltblatt "Stillen bei Erwerbstätigkeit" weiterhin, es ist nicht veraltet, sondern legt den inhaltlichen Schwerpunkt anders. 

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt auch bei Erwerbstätigkeit der Mutter: sechs Monate ausschließlich stillen, das heißt keine andere Nahrung oder Flüssigkeit außer Muttermilch, und danach neben angemessener Beikost weiter stillen bis zum Alter von zwei Jahren oder darüber hinaus, solange Mutter und Kind es wünschen.

Stillen bei Erwerbstätigkeit

Absprachen im Betrieb

Gib deinem Arbeitgeber rechtzeitig vor Arbeitsantritt Bescheid, dass du stillen und die gesetzlichen Stillzeiten in Anspruch nehmen wirst. Dabei ist zu klären,

  • wie der Arbeitgeber und das Team dazu stehen und wie weit sie bereit sind, dich zu unterstützen. Ggf. können dabei auch Vertrauensleute hilfreich sein.
  • wie die Stillzeiten in die Arbeitszeit eingeplant werden können: am Anfang oder am Ende Ihrer Arbeitszeit, in Verbindung mit einer anderen Pause, zu festgelegten oder flexiblen Zeiten.
  • in welchem Raum du dein Kind stillen oder/und Muttermilch gewinnen und aufbewahren können. Der Raum sollte ruhig sein, eine bequeme Sitzmöglichkeit aufweisen und ggf. eine Steckdose für eine elektrische Pumpe haben. Ein Waschbecken zum Händewaschen und eine Kühlmöglichkeit zum Aufbewahren der Muttermilch sollten ebenfalls vorhanden sein.

Muttermilch gewinnen

Du kannst zu Hause bereits einige Zeit vor Arbeitsantritt beginnen, ein- bis zweimal täglich Muttermilch zu gewinnen. Dadurch kannst du das Vorgehen üben und euch einen kleinen Milchvorrat anlegen. Hinten im Kühlschrank (nicht in der Tür!) hält sich die Milch 72 Stunden. Portionsweise bei -1 8°C eingefroren, kannst du die Milch mehrere Monate lang aufbewahren.

Muttermilch von Hand gewinnen

Mit ein bisschen Übung ist diese Methode wirkungsvoll und unkompliziert. Sie kann überall und jederzeit angewandt werden, ohne technische Hilfsmittel, und kann auch mit dem Abpumpen kombiniert werden.

Häusliche Organisation

In den Zeiten, in denen du zu Hause oder zusammen mit deinem Kind unterwegs bist, kannst du nach Bedarf stillen. Bevor du zur Arbeit gehst, weckst du dein Kind gegebenenfalls zum Stillen, es gewöhnt sich in der Regel rasch daran. Es kann sein, dass dein Kind nachts häufiger wach wird und bei dir sein möchte, wenn es tagsüber mehr von dir getrennt ist. Wenn du es in deiner Nähe haben und in deinem Bett stillst, kannst du dabei weiterschlafen.

Muttermilch abpumpen

Du kannst zum Abpumpen eine mechanische Kolbenpumpe oder eine elektrische Milchpumpe verwenden. Es gibt tragbare elektrische Pumpen mit Doppelpumpset zu kaufen, mit denen zeitsparend beide Brüste gleichzeitig abgepumpt werden können.
Kriterien für die Auswahl und Hinweise zur Benutzung der Pumpen sowie eine Anleitung zum Gewinnen der Muttermilch von Hand findest du hier.

Muttermilch füttern

Wenn dein Kind jünger als 6 Monate ist, kann während deiner Abwesenheit die betreuende Person das Kind mit dem Becher, dem Löffel oder auch mit der Flasche füttern. Manche Kinder akzeptieren das Füttern nicht von ihrer Mutter, aber in deren Abwesenheit von anderen Personen. Beim Füttern sollte das Tempo, in dem gefüttert wird, immer vom Kind bestimmt werden. Das Kind sollte immer gut abgestützt aufrecht gehalten werden, dann kann es kontrollierter trinken, als wenn es flach liegt.

Beim Füttern mit der Flasche sollte außerdem auf folgendes geachtet werden, um den Wechsel zwischen Brust und Flasche zu erleichtern:

  • Die Lippen des Kindes mit dem Sauger berühren und erst, wenn es den Mund weit öffnet, den Sauger hineinstecken, damit es sich das für das Stillen nötige weite Öffnen des Mundes nicht abgewöhnt.
  • Den Sauger vom Kind bis ganz hinten einsaugen lassen, damit er dort ist, wo auch die Brustwarze hingehört, und damit die Lippen den möglichst breiten Ansatz des Saugers umschließen.
  • Flasche fast waagerecht halten, so dass gerade keine Luft im Sauger ist, damit dem Kind die Nahrung nicht zu schnell in den Mund läuft.
  • Kleines Saugerloch (Teesauger) wählen. Wenn dein Kind älter als ein halbes Jahr ist, kann es Muttermilch und andere Getränke aus einem normalen Becher trinken, Flaschen oder Lerntassen sind nicht nötig.

Mutterschutzgesetz

§ 7 des Mutterschutzgesetzes lautet:

  1. Stillenden Müttern ist auf ihr Verlangen die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde freizugeben. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen zweimal eine Stillzeit von mindestens fünfundvierzig Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitsstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens neunzig Minuten gewährt werden. Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, soweit sie nicht durch eine Ruhepause von mindestens zwei Stunden unterbrochen wird.
  2. Durch die Gewährung der Stillzeit darf ein Verdienstausfall nicht eintreten. Die Stillzeit darf von stillenden Müttern nicht vor- oder nachgearbeitet und nicht auf die in dem Arbeitszeitgesetz oder in anderen Vorschriften festgesetzten Ruhepausen angerechnet werden.
  3. Die Aufsichtbehörde kann in Einzelfällen nähere Bestimmungen über Zahl, Lage und Dauer der Stillzeiten treffen; sie kann die Einrichtung von Stillräumen vorschreiben. Außerdem sind stillende Mütter von gesundheitsgefährdender und von Schwerarbeit (§6 MuSchG) sowie von Nachtarbeit (§8 MuSchG) befreit.

Adressen zur Stillunterstützung

Du willst darüber sprechen, wie du persönlich Stillen und Erwerbstätigkeit vereinbaren kannst, oder du hastn Fragen zum Stillen oder zum Gewinnen und Füttern der Muttermilch? Bei der Nationalen Stillförderung findest du die Webseiten und die Geschäftsstellen aller Organisationen, die bundesweit Stillberatung bieten.

Gute Gründe zum Weiterstillen bei Erwerbstätigkeit

Für dich

  • Du kannst auch bei zeitweiliger Trennung vom Kind eine besondere Nähe zu ihm behalten.
  • Du weißt, dass dein Kind die Nahrung bekommt, die es braucht.
  • Du vermeidest den zusätzlichen Stress häufigerer Erkrankungen von nicht bzw. kurz gestillten Kindern.
  • Du schützt deine eigene Gesundheit, denn Frauen, die nicht stillen, haben ein erhöhtes Risiko unter anderem für Brustkrebs, Diabetes Typ 2, Herz-Kreislauf-Erkrankungen - und mit längerer Stillzeit sinkt das Risiko weiter.

Für dein Kind

  • Es behält die Sicherheit der ursprünglichen Nähe zu dir.
  • Es erhält mit der Muttermilch einen Schutz gegen Infektionen.
  • Es erhält die ihm angemessene Ernährung.

Für deinen Arbeitgeber

Durch Unterstützung des Weiterstillens

  • erleichtert er Ihnen die Rückkehr an den Arbeitsplatz,
  • gewinnt er an Attraktivität als familienfreundlicher Arbeitgeber,
  • hat er ein geringeres Risiko für krankheitsbedingte Ausfallzeiten.

 

Text: Utta Reich-Schottky (aktualisiert 2024)

 

Bürozeiten

Natürlich sind wir immer bemüht, Ihre Anfragen per E-Mail
möglichst zeitnah zu beantworten.

Wenn Sie uns persönlich sprechen möchten, rufen Sie während der Bürozeit an,
donnerstags in der Zeit von 14 - 18 Uhr unter 02241 931675.