Verbindliche Regeln für die DAIS-Stillbegleitung

... zum Umgang mit Eltern

DAIS-StillbegleiterInnen geben evidenzbasierte Informationen weiter. Sofern sie einen medizinischen Grundberuf haben, können sie in dessen Rahmen auch körperliche Untersuchungen und Therapien durchführen; ansonsten tun sie das nicht.
Die DAIS-Ausbildung vermittelt einen hands-off-Ansatz; sie berechtigt nicht dazu, Mütter und Kinder anzufassen oder gar den Babys in den Mund zu fassen.
Jegliche Entscheidung wird rechtlich und faktisch von den Müttern/Eltern getroffen.
Die Mütter/Eltern werden unterstützt und ermutigt, ihren eigenen Weg zu finden.
Wenn eine Verständigung mit Müttern/Eltern aus sprachlichen, kulturellen oder sonstigen Gründen nicht möglich ist, werden die Mütter/Eltern dabei unterstützt, andere AnsprechpartnerInnen zu finden.
Dies gilt auch, wenn die fachlichen Grenzen der DAIS-Stillbegleitung erreicht werden.
Zu erkennen, wo ich abgeben muss, ist ein Zeichen von Kompetenz.

... zum Umgang mit Fachpersonen

Das DAIS unterstützt aktiv die Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen unter Würdigung und Beachtung deren jeweiliger Kompetenzen und Zuständigkeiten.
Jegliche Diskreditierung anderer Fachpersonen unterbleibt, insbesondere in den social media.
Meinungsverschiedenheiten werden respektvoll geäußert und diskutiert.

... zu den beruflichen Grenzen der DAIS-Stillbegleitung

Die DAIS-Ausbildung ermächtigt nicht zu neuen Hoheitsbefugnissen. Die Erlaubnis für Therapien und Verordnungen ist gesetzlich und in Berufsordnungen festgelegt.
Wird das erworbene Wissen innerhalb eines Berufes eingesetzt, gelten die Grenzen dieser Berufsordnung. Mit dem Erwerb weiterer Qualifikationen (z.B. IBCLC) gelten die dortigen Grenzen.
Die DAIS-Ausbildung vermittelt grundlegendes Fachwissen rund ums Stillen. Wir erwarten von unseren Absolventinnen, dass sie sich regelmäßig fortbilden, um ihren Horizont zu erweitern und um auf aktuellem Wissensstand zu bleiben.
Wird im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit „Stillbegleitung/-beratung“ als eigenes Tätigkeitsfeld benannt, sollte dies bei der Berufshaftpflicht mit angegeben werden.

... zu Interessenkonflikten

DAIS-StillbegleiterInnen sind primär dem Wohlergehen von Mutter und Kind verpflichtet. Ein Interessenkonflikt im Sinne dieses Absatzes besteht, wenn sie gleichzeitig widerstreitende Interessen vertreten. Die Annahme von Honoraren oder Gehältern sowie von „Geschenken“, vergünstigten Fortbildungen oder etc. von WHO-Kodex relevanten Firmen erzeugt einen solchen Interessenkonflikt. Er steht einer am Interesse von Mutter und Kind orientierten Begleitung/Beratung im Weg und ist zu vermeiden.
Für die Verlängerung der Gültigkeit des DAIS-Zertifikates werden keine Fortbildungen von WHO-Kodex relevanten Firmen oder deren Instituten anerkannt.

 

Bürozeiten

Natürlich sind wir immer bemüht, Ihre Anfragen per E-Mail
möglichst zeitnah zu beantworten.

Wenn Sie uns persönlich sprechen möchten, rufen Sie während der Bürozeit an,
donnerstags in der Zeit von 14 - 18 Uhr unter 02241 931675.