Unverlangtes Werbematerial

Babynahrungsfirmen nutzen Hebammen- und ärztliche Praxen gerne als Verkaufshelfer. Werbematerial, das von den Praxismitarbeitenden an die Eltern weitergeben wird, hat ein Gütesiegel: Von der Praxis erwarten die Eltern gesundheitsförderliche Hinweise. Die Firmen schicken deshalb Pakete mit Werbematerial auch dann an Praxen, wenn diese das Material nicht bestellt haben. Diese Sendungen können Sie unfrei zurückschicken, mit dem Vermerk „Annahme verweigert“. Und Sie können weiteren Zusendungen widersprechen. Kopieren Sie unseren Muster-Widerspruch und senden Sie ihn an die jeweilige Firma. Damit schützen Sie Ihre unabhängige Beratung.