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  • StillbegleiterIn (DAIS)

    StillbegleiterIn (DAIS) darf sich nennen, wer unsere Ausbildung samt Prüfung erfolgreich absolviert hat. Zum Erhalt des Zertifikats ist es notwendig, sich regelmäßig fortzubilden. StillbegleiterInnen mit gültigem Zertifikat dürfen sich in diese Liste eintragen lassen. Der Eintrag ist aber keine Pflicht.